Hautkrebsvorsorge

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:

  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs), 
  • Basalzellkarzinom oder Spinozelluläres Karzinom (weißer Hautkrebs) oder deren Vorstufen

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch bereits für jüngere Patienten an.

Durch die Verwendung der Auflichtmikroskopie im Rahmen der Vorsorge können Hautveränderungen sehr viel genauer beurteilt werden. Das Auflichtmikroskop liefert wertvolle Informationen über Muttermale und verdächtige Hautveränderungen. Sie ermöglicht dem fachkundigen Dermatologen, die Zahl der Probeentnahmen präziser als die reine Blickdiagnose auf die medizinisch notwendigen Fälle zu begrenzen.

Zusätzlich steht in unserer Praxis die Möglichkeit der digitalen Archivierung von Pigmentmalen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um ein spezifisches Verfahren, bei dem Muttermale und andere Hautveränderungen auflichtmikroskopisch fotografiert sowie archiviert werden. Hierdurch ist eine exakte Verlaufskontrolle von Pigmentmalen möglich.

hautkrebsvorsorge 1200

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.