Hautkrebsvorsorge
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs),
- Basalzellkarzinom oder Spinozelluläres Karzinom (weißer Hautkrebs) oder deren Vorstufen
Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch bereits für jüngere Patienten an.
Durch die Verwendung der Auflichtmikroskopie im Rahmen der Vorsorge können Hautveränderungen sehr viel genauer beurteilt werden. Das Auflichtmikroskop liefert wertvolle Informationen über Muttermale und verdächtige Hautveränderungen. Sie ermöglicht dem fachkundigen Dermatologen, die Zahl der Probeentnahmen präziser als die reine Blickdiagnose auf die medizinisch notwendigen Fälle zu begrenzen.
Zusätzlich steht in unserer Praxis die Möglichkeit der digitalen Archivierung von Pigmentmalen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um ein spezifisches Verfahren, bei dem Muttermale und andere Hautveränderungen auflichtmikroskopisch fotografiert sowie archiviert werden. Hierdurch ist eine exakte Verlaufskontrolle von Pigmentmalen möglich.