Hautkrebsvorsorge
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte alle 2 Jahre Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Bei diesem sog. Hautkrebsscreening geht es um die frühzeitige Erkennung der folgenden Krebserkrankungen der Haut:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs),
- Basalzellkarzinom oder Spinozelluläres Karzinom (weißer Hautkrebs) oder deren Vorstufen
Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch bereits für jüngere Patienten an.
Im Rahmen der Hautkrebsvorsorge verwenden wir zur genaueren Beurteilung ein Auflichtmikroskop. Dieses liefert wertvolle Informationen über Muttermale und verdächtige Hautveränderungen. Es ermöglicht dem fachkundigen Dermatologen, die Zahl der Probeentnahmen präziser als durch reine Blickdiagnose auf die medizinisch notwendigen Fälle zu begrenzen.
Zusätzlich steht in unserer Praxis die Möglichkeit der digitalen Archivierung von Pigmentmalen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um ein spezifisches Verfahren, bei dem Muttermale und andere Hautveränderungen auflichtmikroskopisch fotografiert sowie archiviert werden. Hierdurch ist eine exakte Verlaufskontrolle von Pigmentmalen möglich.